- Arbeitgeberförderung: Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeitenden im Rahmen der internen Weiterbildung, entweder mit einem finanziellen Beitrag oder in Form der vollständigen Kostenübernahme. Ein Praktikum im Betrieb des Arbeitgebers ist ebenfalls möglich.
- Förderung durch arbeit.swiss als Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV): Unsere Zertifikatslehrgänge sind im Stellennetz des RAV aufgeführt, sodass Sie finanzielle Unterstützung erhalten können.
- Förderung durch Sozialhilfe: Mithilfe arbeitsmarktlicher Integrationsmodule können die notwendigen Bildungsmodule durch die Sozialhilfe finanziert werden.
- Förderung durch IV-Massnahmen: Die Kosten für den Lehrgang können im Rahmen von Massnahmen der Invalidenversicherung (IV) übernommen werden.
- Förderung durch das Amt für Migration und Integration: Geflüchtete und Migranten können durch ein integriertes Arbeitstraining eine Weiterbildungsunterstützung erhalten.
- Förderung durch den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Personalverleih: Wenn Sie dem GAV Personalverleih unterstehen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf subventionierte Weiterbildung.
- Förderung für temporär arbeitende Personen: Temporär Angestellte erhalten jährlich Zuschüsse für Weiterbildungen sowie Lohnausfall aus dem Weiterbildungsfonds.
- Voraussetzung für alle Förderungen ist, dass die Lehrgänge und Kurse von einem anerkannten Bildungsträger angeboten werden.