Viele Menschen pflegen einen nahestehenden Menschen zu Hause und fragen sich: Brauche ich dafür einen Kurs? Kann ich bei einer Spitex angestellt werden? Wird die Pflege bezahlt? Diese Fragen gehören zusammen, dürfen aber nicht miteinander verwechselt werden.
1. Ein Kurs vermittelt Kompetenzen – er garantiert keine Anstellung
Ein Kurs kann Grundlagen zu Pflege, Beobachtung, Kommunikation, Mobilität, Ernährung und Zusammenarbeit vermitteln. Ob daraus eine Anstellung oder Entlöhnung entsteht, entscheidet sich jedoch erst im konkreten Versorgungs- und Arbeitsverhältnis.
Spitex Schweiz weist darauf hin, dass sich pflegende Angehörige die erforderlichen Kenntnisse aneignen müssen. Je nach Modell kann dafür ein Kurs in Pflegehilfe oder eine andere gleichwertige Ausbildung erforderlich sein. Die konkrete Spitex-Organisation muss prüfen, was sie für ihren Versorgungsauftrag akzeptiert.
2. Anerkennung vor der Buchung klären
Wenn eine Spitex-Organisation oder ein anderer Arbeitgeber einen SRK-Kurs oder einen formal anerkannten gleichwertigen Kurs verlangt, sollte diese Voraussetzung vor der Anmeldung geklärt werden. Ein Kursangebot und ein Kursnachweis sind nicht automatisch dasselbe wie eine externe Anerkennung.
Der Bildungsdienst behauptet deshalb keine automatische SRK-Gleichwertigkeit, keine automatische Anerkennung und keinen Anspruch auf eine spätere Anstellung.
3. Lohn hängt am Arbeits- und Versorgungsmodell
Ein Kurs allein erzeugt keinen Lohnanspruch. Eine Entlöhnung setzt ein tatsächliches Anstellungsverhältnis und die dafür notwendigen betrieblichen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen voraus. Dazu gehören insbesondere klare Zuständigkeiten, Anleitung und Delegation sowie ein bestätigter Versorgungsauftrag.
4. Welches Bildungsdienst-Angebot richtet sich an Einzelpersonen?
Der Lehrgang Mitarbeitende Angehörigenpflege A–E richtet sich an Personen, die einen nahestehenden Menschen zu Hause begleiten und für klar umgrenzte unterstützende Aufgaben mehr Sicherheit gewinnen möchten.
Aktuell werden buchbare Varianten in Zürich, Bern und Luzern geführt. Der derzeitige Variantenpreis beträgt CHF 1’560. Voraussetzungen, Lernumfang, Durchführung, Praxistransfer und Abschluss richten sich nach der konkret gewählten Variante und den bestätigten Kursunterlagen.
5. Angebot für Spitex-Organisationen und Arbeitgeber
Organisationen, die mehrere Mitarbeitende für Angehörigenpflege qualifizieren möchten, können das organisationsbezogene Angebot Mitarbeitende Angehörigenpflege prüfen. Inhalt, Teilnehmendenzahl, Transfercoaching, Termin, Preis und Verantwortungsrahmen werden vor Auftrag schriftlich bestätigt.
6. Vor einer Anmeldung diese fünf Fragen beantworten
- Welche Aufgaben möchten oder sollen Sie künftig übernehmen?
- Gibt es bereits eine konkrete Spitex-Organisation oder Arbeitgeberin?
- Welche Ausbildung oder Anerkennung verlangt diese Organisation?
- Wie werden Anleitung, Delegation und fachliche Verantwortung geregelt?
- Ist eine Finanzierung oder Kostenbeteiligung bereits schriftlich bestätigt?
7. Der sicherste nächste Schritt
Wenn Sie noch nicht wissen, welcher Lernweg passt, klären wir zuerst die Voraussetzungen. Voraussetzungen anfragen · Finanzierungswege prüfen · Bildungs-Kompass öffnen
Weitere Informationen zur nationalen Einordnung finden Sie bei Spitex Schweiz.
Stand: 23. August 2026. Massgeblich sind die aktuellen Vorgaben der zuständigen Organisationen, Behörden und Kostenträger sowie die schriftlich bestätigten Unterlagen des konkreten Angebots.