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Art des Kurses
Inhouse mit Ausbildungsvereinbarung gemäss Verordnung
Zielgruppe
Spitex-Organisationen
Pflegezentren, Alters- und Pflegeheime
Kleine und mittlere Betriebe ohne eigene interne Ausbildungsstruktur
Betriebe mit Engpässen bei Praxisbegleitung oder Konzeptverantwortung
Organisationen, die eine zuverlässige Lösung für Praxisbegleitung HF/FH suchen
Details
• Einsatz qualifizierter Berufsbildner:innen mit eidg. Fachausweis oder gleichwertiger Qualifikation gemäss Berufsbildungsverordnung (BBV)
• Verantwortung für Begleitung der Lernenden in Absprache mit der betrieblichen Praxisorganisation
• Fachliche Sicherstellung der Ausbildungsplanung, individueller Lernaufträge und Kompetenznachweise
• Regelmässige Lernzielüberprüfungen und individuelle Förderplanung bei Bedarf
• Koordination und Durchführung von Bildungs- und Qualifikationsgesprächen (inkl. Probezeit-, Halbjahres-, Standort- und Abschlussgesprächen)
• Enge Abstimmung und Kommunikation mit ÜK-Zentren und Berufsfachschulen (z. B. OdA GS, OdA Santé)
• Beratung und Schulung des betrieblichen Teams zur lernförderlichen Umgebung und Rolle als Praxisausbildende
• Dokumentation und Qualitätssicherung gemäss BiVo sowie kantonalen Vorgaben
• Unterstützung der Lernenden im Führen des Lernjournals / Modell-Lehrgangs
• Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (QV), inklusive Simulationen und Prüfungstraining
Umfang
• Regelmässige Einsätze über das gesamte Ausbildungsjahr, abgestimmt auf Ausbildungsphase und Lernfortschritt • Mischung aus Vor-Ort-Terminen, Reflexionsgesprächen, Standortbestimmungen und Koordination mit Schule und ÜK • Der zeitliche Betreuungsaufwand liegt erfahrungsgemäss bei ca. 10–20 % eines Vollzeitpensums pro Lernende:r • Flexible Anpassung des Umfangs je nach Unterstützungsbedarf oder betrieblichen Rahmenbedingungen • Möglichkeit zur Betreuung mehrerer Lernender durch eine Berufsbildnerperson mit Berücksichtigung individueller Zeitressourcen
Kursort
• Direkt im Betrieb der Kundin/des Kunden (Schulstandort oder Spitex-Stützpunkt)
• Koordination über zentrale Steuerstelle (z. B. Ausbildungsverbund oder regionale Leitstelle)
Kosten
Die Preise richten sich nach Anzahl Auszubildender und dem vereinbarten Leistungsumfang: Auf Basis einer Anstellung für den Betrieb von ca. 10% (pauschal inkl. Koordination, Ausbildungsplanung, Dokumentation, Standortgespräche)
Zusatzoptionen (modular buchbar):
• Einsatz der Ausbildungsverantwortlichen für Zusatzleistungen CHF 110.–/Std.
• Externe Supervision / Fachcoaching vor Ort: CHF 160.–/Std.
• Personaladministration und Vertragswesen: CHF 650.– / Jahr
• Zusätzliche Standortgespräche / Qualifikationsberichte: auf Anfrage
Für grössere Institutionen oder bei Übernahme der gesamten Ausbildungsstruktur (inkl. Konzeptentwicklung, Berufsbildungsverantwortung) empfehlen wir ein gemeinsames Erstgespräch. Es können auch Abo-Modelle angeboten werden – abgestimmt auf Ihr Budget und Ihre Anforderungen.
Kontakt
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Kursinformationen
Welche Inhalte erwarten mich?
Die Ausbildung der Lernenden deckt alle festgelegten Kompetenzbereiche ab: Grundpflege, Betreuung, Pflegeplanung, Leistungsplanung, medizinisch-technische Verrichtungen, Alltaggestaltung und unterstützende Prozesse. In unseren Praxislektionen vertiefen die Lernenden ihre Kenntnisse über Pflege- und Betreuungsprozesse, Kommunikation, Dokumentation und ethisches Verhalten. Dabei arbeiten wir nach dem Prinzip der Lernortkooperation: Die praktische Arbeit im Betrieb wird abgestimmt mit den Inhalten der Berufsfachschule.
Ausbildungsplanung und Qualitätssicherung:
Wir erstellen für jede Auszubildende eine Lernziele-Planung gemäss Bildungsplan und evaluieren laufend den Lernerfolg. Basis dafür bilden Lehrbetriebsordner und Ausbildungsdokumentationen. Regelmässige Koordinationsgespräche mit Verantwortlichen und Nachdiplomierten gewährleisten, dass die Ausbildung den geforderten Standards entspricht. Die externe Berufsbildnerin wirkt aktiv bei der Lernortkooperation mit der Schule und den ÜK-Zentren mit. In enger Absprache mit Ihnen integriert sie betriebliche Anforderungen und stellt gleichzeitig die Einhaltung aller Ausbildungsrichtlinien sicher.
Koordination und Administration:
Unsere Fachperson führt alle administrativen Aufgaben der Lehrlingsbetreuung durch: Lehrvertragserstellung, Prüfungsan- und abmeldungen, Rücksprachen mit Fachverantwortlichen. Sie fungiert als zentraler Ansprechpartner:in für die Höhere Fachschule (HöFa) bzw. Berufsfachschule und das ÜK-Zentrum. Durch diese Entlastung kann sich Ihr Team auf die tägliche Pflege konzentrieren, während die Ausbildungsprozesse transparent und gesetzeskonform abgewickelt werden.
Fachperson vor Ort (externe Praxisbegleitung):
Unsere externe Berufsbildnerin ist eine ausgewiesene Fachkraft. Sie besitzt mindestens das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ oder eine gleichwertige Qualifikation und hat zusätzlich einen Berufsbildnerkurs (40 Stunden) absolviert. Mit methodischer Anleitungskompetenz plant sie die Praxisphasen und fördert die selbstständige Handlung der Lernenden. Ein persönliches und vertrauensvolles Verhältnis zu den Auszubildenden ist uns wichtig, sodass die Lernenden sich ermutigt fühlen, Verantwortung zu übernehmen.
Was ist noch wichtig?
Dieses Angebot richtet sich ausschliesslich an die berufliche Grundbildung (Tertiärstufe B), insbesondere FaGe EFZ / FaBe EFZ / Artikel 32 und AGS EBA. Es ersetzt kein HF- oder FH-Angebot und ergänzt Ihre Ausbildungsstrukturen. Durch die externe Lösung bleiben Sie flexibel: Steigende oder schwankende Auszubildendenzahlen können Sie kurzfristig abdecken, ohne eigenes Personal aufbauen zu müssen. Die Investition in externe Berufsbildner:innen zahlt sich aus – sie gewährleistet Ausbildungskontinuität und erfüllt die Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes.
Wie sind die Voraussetzungen?
Als Voraussetzung sollte Ihr Betrieb Auszubildende (FaGe / FaBe / Artikel 32 oder AGS) haben und der Berufsbildungsverantwortung (Ausbildungsverpflichtung) unterliegen. Unsere Fachpersonen arbeiten eigenverantwortlich; Ihre Mitarbeitenden benötigen keine besondere Weiterbildung dafür. Bevorzugt werden Betriebe mit mindestens einer Lehrstelle; auch Verbünde mehrerer Kleinbetriebe sind möglich, um die Kosten je Betrieb zu senken.
Wer kommt zum Kurs?
Spitex-Organisationen
Pflegezentren, Alters- und Pflegeheime
Kleine und mittlere Betriebe ohne eigene interne Ausbildungsstruktur
Betriebe mit Engpässen bei Praxisbegleitung oder Konzeptverantwortung
Organisationen, die eine zuverlässige Lösung für Praxisbegleitung HF/FH suchen
Für welchen Betrieb?
An welchem Arbeitsplatz?
In Kooperation mit
Die Umsetzung unseres Angebots erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bildungsdienst sowie den jeweiligen Trägerschaften der Ausbildung. Wir arbeiten eng mit regionalen Ausbildungsverbünden, Fachschulen und überbetrieblichen Kurszentren (ÜK-Zentren) zusammen, um eine optimale Betreuung und Koordination der Ausbildung zu gewährleisten. Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit weiteren akkreditierten Partnerinstitutionen wie Berufsfachschulen, OdA Gesundheit und weiteren Bildungsträgern in der Deutschschweiz.
Weitere Hinweise
Wir arbeiten mit einer transparenten Leistungsvereinbarung und klar definierten Zuständigkeiten, sodass Sie jederzeit den Überblick behalten. Auch kurzfristige Überbrückungen oder punktuelle Einsätze – zum Beispiel bei Krankheitsausfällen – sind problemlos möglich. Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine langfristige Ausbildungsstrategie in Ihrem Betrieb aufzubauen. Zum Einsatz kommen qualifizierte Fachpersonen mit fundierter Erfahrung und ausgewiesener Coaching-Kompetenz. Das Angebot eignet sich besonders für Betriebe, die Lernende ausbilden möchten, jedoch noch keine internen Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner einsetzen können. Voraussetzungen für eine wirksame und regelkonforme Umsetzung: Lehrvertrag: Es besteht ein gültiger Lehrvertrag zwischen dem ausbildenden Betrieb und der lernenden Person. Dies ist die Basis jeder beruflichen Grundbildung und Voraussetzung, um Lernende beschäftigen und ausbilden zu dürfen. Bildungsbewilligung: Der Lehrbetrieb verfügt über eine kantonale Bildungsbewilligung für die Ausbildung im entsprechenden Beruf (z. B. FaGe EFZ FaBe EFZ, Artikel 32 oder AGS EBA). Diese Bewilligung wird vom zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt erteilt und setzt u. a. voraus, dass eine geeignete Berufsbildner:in mit eidg. Fachausweis und Berufsbildnerkurs benannt ist. Die externe Berufsbildnerperson kann den Betrieb bei der Beantragung unterstützen, indem die erforderlichen Qualifikationen und Nachweise bereitgestellt werden. Absprache mit Berufsfachschule: Die zuständige Berufsfachschule und gegebenenfalls OdA oder Lehrbetriebsverbünde werden über den Einsatz der externen Berufsbildnerperson informiert. Eine enge Abstimmung stellt sicher, dass die externe Begleitung in die Lernortkooperation eingebunden ist (z. B. Einladungen zu Betreuungsveranstaltungen, schulische Rückmeldungen). Ggf. ist eine schriftliche Vereinbarung mit der Schule notwendig, um die Zuständigkeit zu klären