Politique de remboursement

Allgemeine Zahlungs-, Versand und Lieferkonditionen (ZVL) Die vorliegenden Allgemeine Zahlungs-, Versand und Lieferkonditionen (ZVL) regeln die Konditionen mit der DASTI AG. Die DASTI AG besitzt die erforderlichen Bewilligungen zur Erbringung ihrer Dienstleistungen. Die ZVL werden die nachfolgend „Auftraggeberin“ (resp. Kunden) und Partnern bekannt gegeben. Die aktuellen ZVL sind auf der Webseite abrufbar und gelten auf unbestimmte Zeit oder wenn gesetzliche Bestimmungen zwingend zur Anwendung kommen. Die von DASTI AG angebotenen Produkte und Materialien, werden gemäss Herstellerangaben ohne eigene Bezüge angeboten. Für spezifische Produkte informieren die Hersteller entsprechend ihrer betrieblichen Aufgaben und Pflichten. Änderungen an den ZVL werden akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 20 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch eingelegt wird. Sollten einzelne Klauseln dieser ZVL oder zusätzliche Vereinbarungen ungültig werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 1. Allgemeiner Vertragsinhalt Die DASTI AG bieten Ihnen folgende Zahlungsarten, Versandmöglichkeiten und Lieferkonditionen an. Diese ausschliesslich auf Grundlage der vorliegenden ZVL und eines Auftrages der Auftraggeberin (resp. Kunden). Abweichungen sind nur schriftlich gültig. Die ZVL sind Bestandteil der Auftragsbestätigung und treten mit Vertragsschluss in Kraft. Besondere Bestimmungen oder Zusatzleistungen werden durch einen gesonderten Vertrag bestätigt. Die AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die DASTI AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die DASTI AG erbringt die vereinbarten Dienstleistungen seriös und effizient, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und nicht verweigert werden. Sie organisiert alle administrativen Aufgaben auf Grundlage der ihr zur Verfügung gestellten Daten. Die mündlichen oder schriftlichen Verträge kommen mit gegenseitiger Zusage der Berechtigten zustande und beginnt zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Es obliegt der Auftraggeberin zu prüfen, ob die Konditionen ordnungsgemäss erbracht wurden. Sollten die Leistungen den Anforderungen nicht genügen, muss die Auftraggeberin dies der DASTI AG mitteilen, die den verschuldeten Mangel beheben wird. Der Vertrag erfolgt mit Anmeldungen und sollten bis vier Wochen vor Kursbeginn bei DASTIAG eintreffen. Die Anmeldung setzt sich zusammen aus den vorliegenden ZVLs, den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Datenschutzreglement. 2. Konto- und Bank-Informationen per Banküberweisung Sie erhalten Informationen sowie eine Rechnung zur Zahlung der Bestellung auf Vorkasse. Bitte verwenden Sie diese Informationen für die Rechnungsstellung und Rechnungsbegleichung. 3. Kontoinhaber Bitte beachten Sie folgenden Angaben bei Zahlungen. Zweck: gemäss Rechnungstellung Begünstigter DASTI AG Sihleggstrasse 23 8832 Wollerau IBAN / Währung CH78 8080 8003 0579 2263 3 / CHF Bank des Begünstigten (Verarbeitung Zahlungsverkehr): Raiffeisen Schweiz Genossenschaft Raiffeisenplatz 4 9001 St. Gallen SWIFT-BIC / IID RAIFCH22XXX / 80808 4. Kauf auf Rechnung Sie erhalten zusammen mit der bestellten Ware (und per Information in Kopie) eine Rechnung zu Ihrer Bestellung. Diese Zahlungsmethode ist erst ab der zweiten abgeschlossenen Bestellung für Sie verfügbar. 5. Onlineeinkauf Zahlen Sie einfach gemäss AGBs online per Kreditkarte. Der Bezahlprozess unserer Onlineprodukte ist direkt in den Bestellvorgang integriert. Die in den jeweiligen Onlineangeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. 6. SEPA-Lastschrift Wir ziehen den Rechnungsbetrag Ihrer Bestellung von Ihrem hinterlegten Bankkonto nach der getätigten Bestellung ein. Der Einzug des Rechnungsbetrags erfolgt innerhalb von 7 Tagen ab Bestelldatum. ZVL (Stand Januar 2025 ) Seite 2| 2 7. Versandtkonditionen Die anfallenden Liefer kosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und zusätzlich zu tragen. Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Versandkosten innerhalb Schweiz sind abhängig vom Warenkorbwert. Die Versandkosten für internationale Lieferungen sind abhängig von Zielregion und Gewicht der Bestellung. Bei grenzüberschreitender Lieferung können im Einzelfall weitere Kosten und Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) von Ihnen zu zahlen sein, jedoch nicht an den Verkäufer, sondern an die zuständigen Zoll - bzw. Steuerbehörden. Diese sind nicht berücksichtigt. 8. Lieferkonditionen Wir liefern grundsätzlich mehrheitlich nur in die Schweiz. Die Lieferung erfolgt gemäss Angaben des Kunden. Bei Lieferstatusanfrage bitte direkt an den Lieferanten wenden. Der Versand erfolgt über den durch den Versandt des Lieferanten jeweiligen Post und Verteilpartner. 9. Zusätzlicher Haftungsausschluss Die DASTI AG übernimmt keine Haftung für Bestellungen, Lieferungen oder Ausfälle, die durch technische Probleme, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. Dies umfasst insbesondere technische Störungen bei Bestellungen, auf die DASTI AG keinen direkten Einfluss hat. In solchen Fällen wird DASTI AG alles Mögliche tun, um zu unterstützten oder alternative Lösungen zu suchen . 10. Lieferabsage Kann eine Bestellung nicht realisiert werden, informiert der Lieferant über die Situation. Nach Möglichkeiten wird eine Nachlieferung oder Ersatz ermöglich. 11. Rechtsgrundlagen und Genehmigung Diese ZVL sowie zugehörige n Verträge inkl. Anhänge unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Der ausschlie ssliche Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz von DASTI AG (Art. 34 Abs. 1 ZPO). Die DASTI AG behält sich das Recht vor, den zuständigen Gerichten des Domizils oder des Firmensitzes der Auftraggeberin die Angelegenheit vorzutragen (Art 34 Abs. 2 ZPO). Auf diese Gerichtsstände kann die Partei zum Voraus nicht verzichten (Art. 34 Abs. 2 ZPO). Die Geschäftsleitung und der Vorstand können im Rahmen der ZVL, Reglemente, Erläuterungen und Weisungen erlassen, sofern dies als notwendig erscheint. Der Vorstand hat die vorliegenden ZVLam 01. Januar 202 5 genehmigt und auf den 01. März 202 5 in Kraft gesetzt.